Während das Amt Deinen Führerscheinantrag bearbeitet (das kann einige Wochen dauern), kannst Du schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in den Geschäftsräumen unserer Fahrschule ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichte ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.
Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler- Ausbildungsordnung verbindlich festgelegten Ausbildungsziele wiedergibt.
Die Gesamtzahl der praktischen Fahrstunden kann Dir niemand voraussagen. Zu viele Umstände und Voraussetzungen bestimmen diese Zahl. Da ist zum Beispiel die Vorübung durch eine andere FS-Klasse, aber auch Ausgeglichenheit im Wesen, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichende Zeit verringern die Stundenzahl; auch das Lebensalter hat einen Einfluss.
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